Politisches System

Politisches System[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gothaische Hofkalender von 1910 beschreibt Russland als „Konstitutionelle Monarchie unter einem autokratischen Zar“. Dieser offensichtliche Widerspruch gibt die Schwierigkeit wieder, Russlands politisches System zu beschreiben. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war das Reich einer fortwährenden Veränderung des Herrschaftssystems unterzogen. Der Zar, der sich als „Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen“[15] sah, herrschte von Gottes Gnaden uneingeschränkt über das Reich. Erst nach der Russischen Revolution von 1905 und der Einführung der ersten Verfassung 1906 wurde seine Macht etwas eingeschränkt.

Dennoch wurden die Prinzipien der Autokratie eifersüchtig beschützt. Das „uneingeschränkt“ im Herrschaftsanspruch des Zaren wurde zwar gestrichen, eine wirkliche konstitutionelle oder gar eine parlamentarische Monarchie wurde jedoch nicht geschaffen.

 

Monarchie

Peter I. der Große änderte 1721 seinen Titel von „Zar“ in „Kaiser“ („Imperator“), doch blieb der Zarentitel in der vollständigen Herrschertitulatur teilweise erhalten, und zwar in Bezug auf die ehemaligen tatarischen Khanate (auf Russisch: Zarentümer) Kasan,Astrachan und Sibir. Die Verwendung des aus dem Lateinischen entlehnten „Imperija“ stand für die von Peter I. angestrebte Modernität nach Maßgabe des westeuropäischen Absolutismus.

Die Macht des Kaisers war vor dem Oktobermanifest 1905 nur dadurch beschränkt, dass der Zar Mitglied der Russisch-Orthodoxen Kirche sein musste und dem Hausgesetz der Romanows zu folgen hatte. Durch das Manifest schränkte sich der Herrscher selbst ein.
 

Duma


Vor dem Oktober 1905, als mit dem Oktobermanifest die erste Duma einberufen wurde, galt Russland als autokratische und absolutistische Monarchie. Nach dem Oktober 1905 und der Eröffnung der Duma am 27. Apriljul.10. Mai 1906greg. wurden verschiedene Gesetze zur Öffnung des Landes erlassen, so wurden mit dem Reichsgrundgesetz von 1906 in Russland erstmal Grundrechte und -freiheiten gewährt. Von nun an konnte kein Gesetz ohne Zustimmung der Duma mehr in Kraft treten. Allerdings konnte diese durch den Kaiser aufgelöst werden, ebenso hatte er ein Vetorecht.

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